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FAQ

Wie kann ich mitmachen?

Jeder Bundesbürger egal welchen Alters, ist stimmberechtigt.

Einfach hier klicken Name, Adresse angeben fertig.

 

Wollen die Modellflieger jetzt auf großen Flughäfen fliegen?

Eindeutig nein, es geht im Wesentlichen um kleine (Segel)Flugplätze. 
Die Zustimmung des Platzhalters und der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung wird immer vorausgesetzt.
Es geht um Flugplätze wie diese, die schon aus wenigen Metern Höhe, nicht mehr von dem Umland unterschieden werden können.

Vielleicht hat es etwas mit Sicherheit zu tun?  

Wenn die Erlaubnis der Behörde dann erteilt ist, ändert sich an dem eigentlichen Verfahren auf dem Flugplatz nichts!!!!!!!!!
Die Erlaubnis wird lediglich im Flugleiterordner abgeheftet.

Sicherheit durch Antragstellung? Warum in Klein beantragen, was in Groß schon fliegt?
Sicherheit durch ein Modellfluggutachten auf einem Flugplatz?
Sicherheit durch Ausgleichszahlungen an die Naturschutzbehörde?
Sicherheit durch Naturschutzgutachten für den kleinen UHU auf einem Flugplatz.

Es ist auch nicht begründet warum es besser sein soll etwas 3 x zu verbieten, nämlich durch die Behörde, den Platzhalter und den Flugleiter. So lange der Platzhalter und der Flugleiter oder die Luftaufsichtsstelle nicht zustimmt, soll der Modellflug weiterhin verboten sein.

Unfälle die diese Prozedur begründen sollen sind nicht bekannt.

Wo 2 Tonnen schwere Motorflugzeuge gefahrlos für die Allgemeinheit fliegen können, ist ein Modellflieger auch kein Problem. Die Gefährdung der Flugzeuge durch Modelle wird vom Flugleiter ausgeschlossen. Dieses Verfahren hat sich seit Jahrzehnten bewährt.

 

Soll jetzt gleichzeitig Modell und manntragend geflogen werden?

Das soll und kann der Flugleiter vor Ort entscheiden. Der Modellflug ist so lange verboten bis die Zustimmung erfolgt. Wochentags und abends, also außerhalb der Betriebszeiten, soll, wie sonst überall auch, die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Modellflug ausreichend sein, da sich das Gelände dann in nichts von den Gebieten unterscheidet, auf denen Modellflug grundsätzlich erlaubt ist. Viele Piloten sind gleichzeitig Modellflieger die ihren Flugplatz außerhalb der Betriebszeiten bisher für Modellflug nutzen durften. Außerhalb der Betriebszeiten kann der Grundstückseigentümer darüber befinden, ob er Modellflug möchte oder nicht, innerhalb der der Betriebszeiten hat zusätzlich der Flugleiter oder die Luftaufsichtsstelle zuzustimmen.

 

Warum ist die Petition ist kompliziert geschrieben, das verstehen die doch gar nicht und wie viele Stimmen brauchen wir überhaupt?

Eindeutige Formulierungen der komplexen Sachlage sind schwierig, aber der Petitionsausschuss übergibt die Petition nach Abschluss an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Abteilung Luftfahrt, mit einer entsprechenden Empfehlung, je nach Beteiligung.

 

In der Petition ist davon die Rede, dass der Flugleiter im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze, auch zustimmen kann. Wie soll das denn gehen?

Angenommen dem Flugverein gehört auch noch die Wiese hinter der Flugplatzbegrenzung oder jemand möchte in 1400 Metern Entfernung einen Drachen auf seinem Grundstück steigen lassen. Dafür war die Formulierung gedacht. Warum soll man das nicht gestatten?

 

Wer ist denn überhaupt betroffen?

  • Eigentlich erst mal jeder Modellflieger. Wir (auf unserem Platz) betrachten es als willkommene Abwechslung, wenn uns Modellflieger auf unserem Segelflugplatz besuchen.
  • Dann sind die modellfliegenden Piloten betroffen,
  • deren Kinder
  • und die normalerweise nichtmodellfliegenden Piloten, denen man mal den Sender in die Hand drückt und sagt, probier das halt mal aus.

Über den Daumen 150.000 Luftsportler, denen diese Möglichkeit erst mal genommen wird.

 

Ist das nicht eigentlich die Aufgabe der Verbände so etwas zu initiieren?

Es ist eigentlich belanglos wer die Petition eingereicht hat, wichtig ist, dass alle Luftsportverbände empfehlen diese Petition zu unterstützen, da diese Antragsverpflichtung überflüssig, sinnlos und bürokratisch ist und keinen Sicherheitsgewinn bringt.  

www.daec.de Deutscher Aero Club
www.modellflug-im-daec.de Modellflug Sportfachgruppe 
www.dmfv.de Deutscher Modellflieger Verband

Was geht mich das an?

Das muss sich jeder selbst beantworten, bei manche Menschen stehen Egoismen im Vordergrund.

Dieses Verbot ist nur ein weiterer Schritt der üblichen gesetzgeberischen Salamitaktik. Heute trifft es die einen, morgen die anderen und übermorgen einen selbst. In welche Richtung das geht sagt Hans Schwägerl (DMFV Präsident): "Im ersten Entwurf gab es den § 15 verbotene Nutzung des Luftraums dort stand unter 3. der Aufstieg von Flugmodellen und fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb". Wenn man im Ausschuss nicht aufgepasst hätte, wäre das jetzt geltendes Recht und man müsste für jeden Hang einen Antrag stellen.

 

Eine Petition wegen so einer Kleinigkeit, ist das nicht übertrieben?

Immerhin hat sich ein Verkehrsausschuss die Mühe gemacht die Auflagen in mehreren Sitzungen zu beraten, obwohl dazu wirklich kein Anlass bestand. Stattdessen hätten sie sich mit Sinnvollerem beschäftigen können. Und der Bundesrat hat die Änderung schließlich beschlossen.

Nun wird jeglicher Modellflug auf manntragenden Flugplätzen derart erschwert, dass zu erwarten ist, dass nur ganz wenige Flugplatzbetreiber sich dieser Mühe für die "kleinen" Modellflieger noch unterziehen werden.

Kosten und Behördenärger - der Betreiberverein kann das nur mit Mitgliederzustimmung per Versammlung beschließen. Absehbar, dass viele Modellflieger auf der Strecke bleiben.

Zudem, nimmt man mit dem neuen § 16 der Fliegerei gerade den Pilotennachwuchs, der sich auch aus den Vereinen der Flugplatzbetreiber rekrutiert.

Dies kann in diesem Maße kaum im gesellschaftlichen Gesamtinteresse liegen. Modellflug ist aus gutem Grund eine gemeinnützige und anerkannte Sportart.
Keiner wird auch daran zweifeln, dass es eine Sportart ist, die mit ihrer Vielfalt Jugendlichen und Erwachsenen positive persönliche Perspektiven, positive Freundschaften und Kontakte plus ganz trivial, Bewegung schafft. Es werden in Zeiten von WWW, vom Gameboy vom PC, breite handwerkliche Fertigkeiten vermittelt.  

Wer die sinnvolle Freizeitbeschäftigung Modellflug ausübt, bei dem ist wenig Raum für negative gesellschaftliche Einflüsse.

Hier muss man der Bürokratie Grenzen setzen.

 

Ich finde die neuen Regeln nirgends?

Zusammenfassend informiert auch dieser Artikel der 
Bürgerinitiative
JAR-Contra

Änderung im §16 der LuftVO

Empfehlung des Verkehrsausschusses

Unterrichtung des Bundesrates

Luftverkehrsordnung

 

Das Anliegen im Petitionstext macht irgendwie keinen Sinn?

Der Online-Petitionstext wurde aus technischen Gründen gekürzt. Aber der folgende Originaltext wird an das Verkehrsministerium weiter gegeben.


PETITIONSTEXT ORIGINAL

Anliegen:
Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des §16 LuftVO beschließen, um Modellflug auf Flugplätzen und im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung grundsätzlich zu erlauben. Hierunter sollen auch Drachen, Schirmdrachen und alle Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5 kg fallen. Bei einem Abstand von weniger als 1,5 km zu Ortschaften, sollen nur Modelle ohne Antrieb oder mit Elektroantrieb zustimmungsfrei sein.

Begründung:
Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf in Deutschland grundsätzlich keiner Erlaubnis. Für viele Flugsportvereine ist der Modellflug die Basis einer erfolgreichen Jugendarbeit.

Weiterhin wird Modellflug auf Flugplätzen, auch durch die Mitglieder der ansässigen Vereine betrieben.
Aufgrund der aktuellen Regelung dürfen weder Kinderdrachen, Ballone noch Modellflugspielzeuge auf (Segel)Flugplätzen, auch nicht außerhalb der Betriebszeiten, benutzt werden. Zuwiderhandlungen sind mit Strafen bis zu 50.000 Euro belegt.

Mit dem §16 LuftVO ist Modellflug auf Flugplätzen generell erlaubnis-/beantragungspflichtig. Die Erlaubnis/Zustimmung der Luftfahrtbehörde ist gebührenpflichtig und zieht weitere, erhebliche Kosten für Gutachten und pauschale Naturschutzausgleichszahlungen nach sich.

Das jetzige Verfahren ist bürokratisch, teuer und hat keinen erkennbaren Nutzen. Es ist nicht artikuliert, warum der Flugbetrieb langfristig und aus der Entfernung von einer Behörde begutachtet werden soll, wenn diese Beurteilung auch aktuell und vor Ort von der jeweiligen Luftaufsicht oder der Flugleitung vorgenommen und so schnell aktuellen Bedürfnissen angepasst werden kann.

Die Luftaufsichtsstelle oder die Flugleitung vor Ort kann den Flugbetrieb überschauen und hat somit Überblick über das Gelände. In dieser Funktion kann vor Ort entschieden werden, Modellflug zu gestatten oder zu untersagen. Mit der angeregten Änderung können auch gefährdende Handlungen, z. B. Drachen im Endanflug, untersagt werden.

Außerhalb der Betriebszeit (wenn der Flugplatz wieder eine Wiese ist) soll auf Flugplätzen die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Modellflug ausreichend sein, da sich das Gelände dann in nichts von den Gebieten unterscheidet, auf denen Modellflug grundsätzlich erlaubt ist.

Weitere Anregungen:
Das Verbot vom Steigenlassen von Drachen oder das Betreiben von Schirmdrachen in einer Entfernung von weniger als 3 km von der Begrenzung von Landeplätzen und Segelfluggeländen erscheint in diesem Zusammenhang auch überzogen und sollte auf 1,5 km begrenzt und mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung erlaubt werden.
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