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FAQ Wie kann ich mitmachen? Jeder
Bundesbürger egal welchen Alters, ist stimmberechtigt. Einfach
hier
klicken Name, Adresse angeben fertig.
Wollen
die Modellflieger jetzt auf großen Flughäfen fliegen? Eindeutig
nein, es geht im Wesentlichen um kleine (Segel)Flugplätze. Vielleicht hat es etwas mit Sicherheit zu tun? Wenn
die Erlaubnis der Behörde dann erteilt ist, ändert sich an dem
eigentlichen Verfahren auf dem Flugplatz nichts!!!!!!!!! Sicherheit
durch Antragstellung? Warum in Klein beantragen, was in Groß schon
fliegt? Es
ist auch nicht begründet warum es besser sein soll etwas 3 x zu
verbieten, nämlich durch die Behörde, den Platzhalter und den Flugleiter.
So lange der Platzhalter und der Flugleiter oder die Luftaufsichtsstelle nicht zustimmt, soll
der Modellflug weiterhin verboten sein. Unfälle
die diese Prozedur begründen sollen sind nicht bekannt. Wo
2 Tonnen schwere Motorflugzeuge gefahrlos für die Allgemeinheit fliegen können,
ist ein Modellflieger auch kein Problem. Die Gefährdung der
Flugzeuge durch Modelle wird vom Flugleiter ausgeschlossen. Dieses
Verfahren hat sich seit Jahrzehnten bewährt.
Soll
jetzt gleichzeitig Modell und manntragend geflogen werden? Das soll und kann der Flugleiter vor Ort entscheiden. Der Modellflug ist so lange verboten bis die Zustimmung erfolgt. Wochentags und abends, also außerhalb der Betriebszeiten, soll, wie sonst überall auch, die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Modellflug ausreichend sein, da sich das Gelände dann in nichts von den Gebieten unterscheidet, auf denen Modellflug grundsätzlich erlaubt ist. Viele Piloten sind gleichzeitig Modellflieger die ihren Flugplatz außerhalb der Betriebszeiten bisher für Modellflug nutzen durften. Außerhalb der Betriebszeiten kann der Grundstückseigentümer darüber befinden, ob er Modellflug möchte oder nicht, innerhalb der der Betriebszeiten hat zusätzlich der Flugleiter oder die Luftaufsichtsstelle zuzustimmen.
Warum
ist die Petition ist kompliziert geschrieben, das verstehen die doch gar
nicht und wie viele Stimmen brauchen wir überhaupt? Eindeutige
Formulierungen der komplexen Sachlage sind schwierig, aber der
Petitionsausschuss übergibt die Petition nach Abschluss an das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS),
Abteilung Luftfahrt, mit einer entsprechenden Empfehlung, je nach
Beteiligung.
In
der Petition ist davon die Rede, dass der Flugleiter im Umkreis von 1,5 km
um Flugplätze, auch zustimmen kann. Wie soll das denn gehen? Angenommen dem Flugverein gehört auch noch die Wiese hinter der Flugplatzbegrenzung oder jemand möchte in 1400 Metern Entfernung einen Drachen auf seinem Grundstück steigen lassen. Dafür war die Formulierung gedacht. Warum soll man das nicht gestatten?
Wer
ist denn überhaupt betroffen?
Über den Daumen 150.000 Luftsportler, denen diese Möglichkeit erst mal genommen wird.
Ist
das nicht eigentlich die Aufgabe der Verbände so etwas zu initiieren? Es ist eigentlich
belanglos wer die Petition eingereicht hat, wichtig ist, dass alle
Luftsportverbände empfehlen diese Petition zu unterstützen, da diese
Antragsverpflichtung überflüssig, sinnlos und bürokratisch ist und
keinen Sicherheitsgewinn bringt. www.daec.de
Deutscher Aero Club
Was
geht mich das an? Das
muss sich jeder selbst beantworten, bei manche Menschen stehen Egoismen im
Vordergrund. Dieses
Verbot ist nur ein weiterer Schritt der üblichen gesetzgeberischen
Salamitaktik. Heute trifft es die einen, morgen die anderen und übermorgen
einen selbst. In welche Richtung das geht sagt Hans Schwägerl (DMFV Präsident):
"Im ersten Entwurf gab es den § 15 verbotene Nutzung des Luftraums
dort stand unter 3. der Aufstieg von Flugmodellen und fern- oder
ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb". Wenn man im Ausschuss
nicht aufgepasst hätte, wäre das jetzt geltendes Recht und man müsste für
jeden Hang einen Antrag stellen.
Eine
Petition wegen so einer Kleinigkeit, ist das nicht übertrieben? Nun
wird jeglicher Modellflug auf manntragenden Flugplätzen derart erschwert,
dass zu erwarten ist, dass nur ganz wenige Flugplatzbetreiber sich dieser
Mühe für die "kleinen" Modellflieger noch unterziehen werden. Wer
die sinnvolle Freizeitbeschäftigung Modellflug ausübt, bei dem ist wenig
Raum für negative gesellschaftliche Einflüsse. Hier muss man der Bürokratie Grenzen setzen.
Ich finde die neuen Regeln nirgends? Zusammenfassend
informiert auch dieser Artikel
der Empfehlung des Verkehrsausschusses
Das
Anliegen im Petitionstext macht irgendwie keinen Sinn? Der
Online-Petitionstext wurde aus technischen Gründen gekürzt. Aber der
folgende Originaltext wird an das Verkehrsministerium weiter gegeben. PETITIONSTEXT ORIGINAL Anliegen: Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des §16 LuftVO beschließen, um Modellflug auf Flugplätzen und im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung grundsätzlich zu erlauben. Hierunter sollen auch Drachen, Schirmdrachen und alle Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5 kg fallen. Bei einem Abstand von weniger als 1,5 km zu Ortschaften, sollen nur Modelle ohne Antrieb oder mit Elektroantrieb zustimmungsfrei sein. Begründung: Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf in Deutschland grundsätzlich keiner Erlaubnis. Für viele Flugsportvereine ist der Modellflug die Basis einer erfolgreichen Jugendarbeit. Weiterhin wird Modellflug auf Flugplätzen, auch durch die Mitglieder der ansässigen Vereine betrieben. Aufgrund der aktuellen Regelung dürfen weder Kinderdrachen, Ballone noch Modellflugspielzeuge auf (Segel)Flugplätzen, auch nicht außerhalb der Betriebszeiten, benutzt werden. Zuwiderhandlungen sind mit Strafen bis zu 50.000 Euro belegt. Mit dem §16 LuftVO ist Modellflug auf Flugplätzen generell erlaubnis-/beantragungspflichtig. Die Erlaubnis/Zustimmung der Luftfahrtbehörde ist gebührenpflichtig und zieht weitere, erhebliche Kosten für Gutachten und pauschale Naturschutzausgleichszahlungen nach sich. Das jetzige Verfahren ist bürokratisch, teuer und hat keinen erkennbaren Nutzen. Es ist nicht artikuliert, warum der Flugbetrieb langfristig und aus der Entfernung von einer Behörde begutachtet werden soll, wenn diese Beurteilung auch aktuell und vor Ort von der jeweiligen Luftaufsicht oder der Flugleitung vorgenommen und so schnell aktuellen Bedürfnissen angepasst werden kann. Die Luftaufsichtsstelle oder die Flugleitung vor Ort kann den Flugbetrieb überschauen und hat somit Überblick über das Gelände. In dieser Funktion kann vor Ort entschieden werden, Modellflug zu gestatten oder zu untersagen. Mit der angeregten Änderung können auch gefährdende Handlungen, z. B. Drachen im Endanflug, untersagt werden. Außerhalb der Betriebszeit (wenn der Flugplatz wieder eine Wiese ist) soll auf Flugplätzen die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Modellflug ausreichend sein, da sich das Gelände dann in nichts von den Gebieten unterscheidet, auf denen Modellflug grundsätzlich erlaubt ist. Weitere Anregungen: Das Verbot vom Steigenlassen von Drachen oder das Betreiben von Schirmdrachen in einer Entfernung von weniger als 3 km von der Begrenzung von Landeplätzen und Segelfluggeländen erscheint in diesem Zusammenhang auch überzogen und sollte auf 1,5 km begrenzt und mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung erlaubt werden. |
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